Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der publitec GmbH für die Einrichtung von Internetanwendungen und deren Pflege
- Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und publitec GmbH (im Folgenden: publitec) sind die nachfolgenden Vertragsregelungen maßgebend. Etwaige entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn publitec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt. Von diesem Vertrag abweichende oder ihn ergänzende Zusagen von Angestellten, Handelsvertretern oder sonstigen dritten Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn publitec diese Zusagen schriftlich bestätigt.
- Der erteilte Auftrag gilt für die im Auftragsformular angegebene Internet-Anwendung. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit Unterzeichnung des Auftragsformulars verbindlich und unwiderruflich, solange er von publitec nicht abgelehnt wird. Die Annahme des Auftrages durch publitec erfolgt durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungserteilung durch publitec.
- Mit Annahme des Auftrages durch publitec erhält der Auftraggeber evtl. je nach Art der Anwendung einen Benutzernamen und ein geheimes Passwort, mit denen er sich in der Folge gegenüber publitec authentifiziert. Das Passwort darf keinen anderen Personen zugänglich gemacht werden.
- Die Rücknahme oder Änderung erteilter Aufträge ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von publitec möglich. Im Fall der erlaubten Rücknahme ist publitec berechtigt, für entgangenen Gewinn, Auslagen und Bearbeitungskosten ohne Einzelnachweis bis zu 50 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber darf in jedem Einzelfall den Nachweis führen, dass der Schaden nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
- Bei der Bestellung von Internetanwendungen werden mit der Versendung der Auftragsbestätigung an den Kunden 50 Prozent des Gesamtauftragsvolumens als Anzahlung fällig. publitec erstellt ein Screen design welches dem Kunden vorgestellt wird. Der Auftraggeber ist berechtigt zweimal ein anderes Screen design vorzuschlagen. Ab der dritten Änderung fallen zusätzliche Kosten an, die dem Auftraggeber mit einem Stundensatz von 80,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden. Der Auftraggeber hat eine Obliegenheit zur Mitwirkung in der Form, dass er Texte, Bilder, Videos, Musiktitel und andere Vorlagen, die publitec für die Erstellung und Fertigstellung der Internetanwendung benötigt, innerhalb von 8 Wochen ab Unterzeichnung des Auftragsformulars in elektronischer Form liefert. Genügt der Auftraggeber seiner Obliegenheit zur Mitwirkung nicht, so ist publitec nach Maßgabe der §§ 642, 643 BGB zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Auftraggeber trotz Setzung einer Frist zur Vornahme der erforderlichen Handlung nach dem fruchtlosen Verstreichen derselben untätig bleibt. publitec behält sich vor, bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers eine angemessene Entschädigung zu verlangen, sofern der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug kommt. Der Auftraggeber stellt publitec von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Veröffentlichung dieser Vorlagen frei.
- Korrekturabzüge / Screens werden nur auf ausdrücklichen Wunsch vorgelegt. Die Vorlage unterbleibt, wenn der Auftraggeber seinen Wortlaut aus einem vorhergehenden Auftrag unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug/ Screen nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zur Einstellung ins Internet als erteilt. Kosten für Änderungen oder Zusatzarbeiten der ursprünglich bestellten Ausführung werden dem Auftraggeber gesondert mit 80,- € zzgl. MwSt. für jede anfallende Arbeitsstunde berechnet. Der Auftraggeber erhält mit der Rechnung einen Leistungsnachweis.
- Aufträge über das Providing von Domains gelten zeitlich unbegrenzt. Eine Kündigung von Providingaufträgen ist nur schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit möglich. Für den Inhalt der Homepage und E-Mails ist der Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes allein verantwortlich. Der Versand von Spam-Mails ist untersagt. Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers / Admin C. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann publitec die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. publitec weist hiermit darauf hin, dass in diesem Fall eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
- Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von publitec. publitec ist berechtigt, Anträge auf übernahme der Domain eines Kunden zu einem anderen Provider zu verweigern, wenn die Rechnungen vom Kunden nicht vollständig bezahlt sind. Ist eine Rechnung 3 Wochen nach Fälligkeit noch nicht bezahlt, ist publitec berechtigt, den Abruf der Domain des Kunden im Internet bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Bei Uneinbringlichkeit ist publitec berechtigt die Domains zur Abdeckung der offenen Rechnungen zu verwerten.
- Allein der Auftraggeber ist verantwortlich für die Inhalte der von ihm vorgegebenen oder eingestellten Inhalte. Für publitec sind diese fremde Inhalte im Sinne des Teledienstegesetzes. Dementsprechend ist der Auftraggeber publitec zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die von ihm geschalteten Verzeichniseinträge, Anzeigen oder die von ihm geschalteten Inhalte gegen geltendes Recht oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen. Der Auftraggeber stellt insoweit publitec von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- Die Eingabe und Pflege der Daten der in Auftrag gegebenen Eintragung erfolgt gemäß vereinbartem, umseitigem Leistungsumfang durch Auftraggeber und publitec. Die Verantwortung für den Inhalt der Eintragung obliegt allein dem Auftraggeber.
- Nimmt publitec im Auftrag des Auftraggebers Eintragungen in der Internet-Anwendung vor und sind die Eintragungen unvollständig oder in inhaltlich veränderter Form vorgenommen, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Eintragungsmängel sind publitec innerhalb von 14 Tagen nach Einstellung schriftlich anzuzeigen; danach gilt eine Eintragung als ordnungsgemäß genehmigt.
- Publitec sieht eine volle Verfügbarkeit der Internet-Anwendungen 24 Stunden am Tag vor. Da die Verfügbarkeit der von publitec verwendeten Serversysteme von vielen Faktoren abhängt, kann eine ständige Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Publitec haftet nicht für vorübergehende Unterbrechungen der Erreichbarkeit, insbesondere nicht in Fällen von Wartungsarbeiten, Netzstörungen, technischen Störungen fremder Leistungsanbieter oder Streik. Solange Unterbrechungen der Erreichbarkeit in den Grenzen des Zumutbaren bleiben, ist ein Rücktritt von diesem Vertrag oder eine Minderung ausgeschlossen.
- Für andere Schäden als solche an Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aus Verletzung von wesentlichen Leistungspflichten haftet publitec nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Publitec haftet nicht für Schäden auf Grund eines Datenverlustes auf ihren Servern.
- Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10-Prozentpunkten über dem Basis-Zinssatz berechnet. Zudem ist der Auftraggeber zur Erstattung von Bearbeitungskosten verpflichtet. Die zweite und jede weitere Mahnung wird dabei mit 7,50 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber publitec aufrechnen.
- Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von publitec. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Essen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit nur rechtlich möglich, dem am Nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die Punkte bedacht hätten.
Hinweis gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz:
Name und Anschrift eines Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden
in automatisierten Dateien gespeichert.


